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ETIAS für Liechtenstein

Liechtenstein ist über ein Assoziierungsabkommen Schengen-Mitglied, nicht jedoch EU-Mitglied, und verfügt über keinen eigenen Flughafen – es gelten dieselben ETIAS-Regeln wie im übrigen Schengen-Raum.

Liechtenstein ist einer der kleinsten Staaten Europas, und obwohl es kein Mitglied der Europäischen Union ist, nimmt es aufgrund eines Assoziierungsabkommens von 2011 vollständig am Schengen-Raum teil. In der Praxis bedeutet das, dass dieselbe ETIAS-Reisegenehmigung, die im übrigen Schengen-Raum erforderlich ist, auch für Liechtenstein gilt, ohne separate nationale Regeln oder Ausnahmen.

Anreise nach Liechtenstein

Liechtenstein hat keinen eigenen internationalen Flughafen und ist außerdem eines von nur zwei doppelten Binnenstaaten der Welt – es grenzt ausschließlich an die Schweiz und Österreich, die beide selbst Binnenstaaten sind –, was mit erklärt, warum fast alle Besucher zunächst durch ein Nachbarland reisen. Fast alle Reisenden kommen über den Flughafen Zürich (ZRH) in der Schweiz an, der mit dem Auto oder mit Zug und Bus rund 90 Minuten entfernt liegt, oder gelegentlich über den kleineren Flughafen St. Gallen–Altenrhein näher an der Grenze. Von Zürich aus reisen die meisten mit dem Zug weiter nach Sargans oder Buchs und dann mit dem Bus nach Vaduz, der Hauptstadt Liechtensteins. Da Liechtenstein im Rahmen derselben Schengen-Regelung eine offene Grenze sowohl mit der Schweiz als auch mit Österreich teilt, gibt es bei der direkten Einreise aus einem der beiden Nachbarländer keine Passkontrolle.

Benötige ich ein ETIAS für Liechtenstein?

Ja. Visumbefreite Reisende, etwa Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens oder Japans, benötigen ein gültiges ETIAS, um nach Liechtenstein einzureisen, sobald das System in Betrieb geht, voraussichtlich im vierten Quartal 2026. Da ETIAS eine einzige Genehmigung für den gesamten Schengen-Raum ist, bedeutet die Anreise über Zürich, dass Sie technisch gesehen zunächst über die Schweiz in den Schengen-Raum einreisen – doch dasselbe ETIAS deckt diese gesamte Reise ab, einschließlich der Weiterreise nach Liechtenstein.

Gehört Liechtenstein zum Schengen-Raum?

Ja – obwohl Liechtenstein kein EU-Mitgliedstaat ist, trat es im Dezember 2011 über ein Assoziierungsabkommen dem Schengen-Raum bei und folgte damit der Schweiz, Norwegen und Island darin, Schengen-Regeln ohne EU-Mitgliedschaft anzuwenden. Das bedeutet, dass dieselben Grenz- und Reiseregeln gelten, einschließlich der kommenden ETIAS-Pflicht. Nach der Genehmigung ist eine ETIAS-Reisegenehmigung drei Jahre lang gültig oder bis Ihr Reisepass abläuft, und sie deckt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Liechtenstein und jedem anderen Schengen-Land ab, alles für eine Gebühr von 20 €.