ETIAS Fee & Validity
Ihre ETIAS-Genehmigung gilt für mehrere Reisen über einen längeren Zeitraum. Das Verständnis der Gültigkeitsregeln hilft Ihnen, Ihre Europareisen effektiv zu planen.
€7
Application fee for adults aged 18-70
3 Years
Maximum validity period
90 Days
Maximum stay in any 180-day period
Wie lange ist ETIAS gültig?
Ihre ETIAS-Reisegenehmigung bleibt ab dem Genehmigungsdatum 3 Jahre gültig oder bis Ihr Reisepass abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt.
**Standardgültigkeit**: Die 3-jährige Gültigkeit gilt für die meisten genehmigten Anträge. Während dieses Zeitraums können Sie mehrere Reisen in ETIAS-pflichtige Länder unternehmen, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen.
**Reisepassablauf**: Wenn Ihr Reisepass vor Ende des 3-Jahres-Zeitraums abläuft, wird Ihr ETIAS an diesem Datum ungültig. Sie müssen ein neues ETIAS beantragen, wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten.
**Keine Verlängerungen**: ETIAS-Genehmigungen können nicht verlängert werden. Wenn Ihre Genehmigung abläuft oder kurz vor dem Ablauf steht, müssen Sie einen neuen Antrag einreichen.
**Mehrere Reisepässe**: Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, während Ihr ETIAS noch gültig ist, müssen Sie ein neues ETIAS beantragen, das mit dem neuen Reisepass verknüpft ist. Die alte Genehmigung ist dann nicht mehr verwendbar.
Die 90/180-Tage-Aufenthaltsregel
ETIAS folgt der standardmäßigen Schengen-Kurzaufenthaltsregel: Sie dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage aufhalten.
**So funktioniert es**: Der 180-Tage-Zeitraum ist rollierend, nicht kalenderbasiert. Zu jedem Zeitpunkt blicken die Behörden 180 Tage zurück, um zu zählen, wie viele Tage Sie sich in ETIAS-pflichtigen Ländern aufgehalten haben.
**Kumulative Berechnung**: Alle Tage, die Sie in einem der 30 ETIAS-pflichtigen Länder verbracht haben, werden auf Ihr 90-Tage-Kontingent angerechnet. Wenn Sie mehrere Länder besuchen, addieren sich die Tage über alle Länder hinweg.
**Praktisches Beispiel**: Wenn Sie vom 1. Januar bis zum 14. Februar 45 Tage in Europa verbracht haben und am 1. Mai zurückkehren möchten, hätten Sie innerhalb des relevanten 180-Tage-Fensters noch etwa 45 Tage Ihres 90-Tage-Kontingents übrig.
**Überschreitung des Limits**: Eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer ist eine ernste Angelegenheit. Sie kann zu Geldstrafen, Abschiebung, Einreiseverboten und Schwierigkeiten bei der Erlangung zukünftiger Reisegenehmigungen oder Visa führen.
Mehrfacheinreise
Ihre ETIAS-Genehmigung erlaubt unbegrenzte Einreisen während ihrer Gültigkeitsdauer, vorbehaltlich der 90/180-Tage-Regel.
**Keine Einreisebeschränkungen**: Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Einreisen in ETIAS-pflichtige Länder. Sie können innerhalb der Aufenthaltsbeschränkungen so viele Reisen unternehmen, wie Sie möchten.
**Einreise an jedem Grenzübergang**: Sie können über jeden Außengrenzübergang des ETIAS-Raums einreisen, ob auf dem Luft-, See- oder Landweg. Ihre Genehmigung gilt unabhängig von Ihrem Einreiseort.
**Verschiedene Länder**: Sie können über ein Land einreisen und über ein anderes ausreisen. Ihr ETIAS ist nicht auf eine bestimmte Route oder ein bestimmtes Ziel beschränkt.
**Kurzbesuche**: Auch kurze Besuche von nur einem Tag zählen als Einreisen und werden auf Ihr 90-Tage-Kontingent angerechnet.
ETIAS-Genehmigung vs. Einreiseerlaubnis
Ein genehmigtes ETIAS ist eine Voraussetzung für die Reise, garantiert jedoch nicht die Einreise nach Europa.
**Vorab-Reisegenehmigung**: ETIAS bestätigt, dass Sie vorab überprüft wurden und zur Reise berechtigt sind. Diese Überprüfung findet statt, bevor Sie Ihr Transportmittel nach Europa besteigen.
**Entscheidung der Grenzkontrolle**: Die endgültige Einreiseentscheidung liegt bei den Grenzbeamten an Ihrem Ankunftsort. Sie beurteilen Ihre Gesamtberechtigung anhand mehrerer Faktoren.
**Was Grenzbeamte prüfen**: Beamte können Ihren ETIAS-Status, die Gültigkeit Ihres Reisepasses, Rückflugtickets, ausreichende Finanzmittel, Unterkunftsbuchungen und den Zweck Ihrer Reise überprüfen.
**Einreiseverweigerung**: Auch mit einem gültigen ETIAS kann die Einreise verweigert werden, wenn Sie nicht alle Einreisebedingungen erfüllen. Häufige Gründe sind unzureichende Finanzmittel, unklarer Reisezweck oder fehlende Belege.
**Vorbereitung**: Obwohl ETIAS selbst keine Belege erfordert, ist es ratsam, Nachweise über Ihre Reisepläne, Unterkunft und verfügbare Finanzmittel an der Grenze bereitzuhalten.
Erneuerung Ihres ETIAS
Wenn Ihr ETIAS abläuft, müssen Sie einen neuen Antrag einreichen.
**Neuer Antrag erforderlich**: Es gibt kein Verlängerungsverfahren. Wenn Ihr aktuelles ETIAS abläuft oder sich Ihr Reisepass ändert, stellen Sie einen Antrag wie beim ersten Mal.
**Zeitpunkt**: Sie können einen neuen Antrag einreichen, bevor Ihr aktuelles ETIAS abläuft. Überlappende gültige Genehmigungen verursachen keine Probleme.
**Aktualisierte Informationen**: Ihr neuer Antrag muss Ihre aktuellen Umstände widerspiegeln. Wenn sich persönliche Daten geändert haben, geben Sie die aktualisierten Informationen an.
**Bearbeitungszeit**: Neue Anträge werden in der Regel wie Erstanträge innerhalb von Minuten bearbeitet. Planen Sie jedoch immer einen zeitlichen Puffer vor der Reise ein.
**Gebühr fällig**: Die Standardgebühr von 20 EUR gilt für jeden neuen Antrag (vorbehaltlich der gleichen Altersbefreiungen).