ETIAS für britische Staatsangehörige: Anforderungen & Antragstellung
Nach dem Brexit werden britische Staatsangehörige für EU-Reisezwecke als Drittstaatsangehörige eingestuft. Ab dem 4. Quartal 2026 benötigen Inhaber britischer Reisepässe eine genehmigte ETIAS-Reisegenehmigung für die Einreise in den Schengen-Raum.
ETIAS erforderlich
Ja, ab Q4 2026
Gebühr
€7
Maximaler Aufenthalt
90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen
Gültigkeit des Reisepasses
Muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein
Benötigen britische Staatsangehörige ETIAS?
Ja. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union sind britische Staatsangehörige nicht mehr durch die Freizügigkeit abgedeckt. Inhaber britischer Reisepässe benötigen eine ETIAS-Genehmigung für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum.
Dies gilt für Tourismus, Geschäftsreisen, Transit und medizinische Besuche von bis zu 90 Tagen.
Antragstellung als britischer Staatsangehöriger
Das Antragsverfahren ist für alle berechtigten Staatsangehörigkeiten identisch. Sie benötigen Ihren gültigen britischen Reisepass, eine E-Mail-Adresse und eine Zahlungsmethode für die Gebühr von €7.
Stellen Sie den Antrag online über das offizielle ETIAS-Portal. Das Ausfüllen des Antrags dauert etwa 10 Minuten.
Wichtige Hinweise für Reisende aus dem Vereinigten Königreich
ETIAS ersetzt nicht die Notwendigkeit eines Visums, wenn Sie planen, in einem Schengen-Land zu arbeiten, zu studieren oder länger als 90 Tage zu bleiben. Für diese Zwecke müssen Sie das entsprechende nationale Visum beantragen.
Irland ist nicht Teil des Schengen-Raums und hat eigene Einreisebestimmungen. ETIAS gilt nicht für Reisen nach Irland.
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