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ETIAS für japanische Staatsangehörige: Anforderungsleitfaden

Japanische Staatsangehörige genießen visumfreies Reisen nach Europa. Ab dem 4. Quartal 2026 benötigen Inhaber japanischer Reisepässe eine ETIAS-Genehmigung für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum.

ETIAS erforderlich

Ja, ab Q4 2026

Gebühr

€7

Maximaler Aufenthalt

90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen

Bearbeitung

Minuten für die meisten Anträge

Benötigen japanische Staatsangehörige ETIAS?

Ja. Inhaber japanischer Reisepässe benötigen eine genehmigte ETIAS-Genehmigung für die Einreise in Schengen-Staaten. Die Antragstellung erfolgt online und dauert etwa 10 Minuten.

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