ETIAS für japanische Staatsangehörige: Anforderungsleitfaden
Japanische Staatsangehörige genießen visumfreies Reisen nach Europa. Ab dem 4. Quartal 2026 benötigen Inhaber japanischer Reisepässe eine ETIAS-Genehmigung für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum.
ETIAS erforderlich
Ja, ab Q4 2026
Gebühr
€7
Maximaler Aufenthalt
90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen
Bearbeitung
Minuten für die meisten Anträge
Benötigen japanische Staatsangehörige ETIAS?
Ja. Inhaber japanischer Reisepässe benötigen eine genehmigte ETIAS-Genehmigung für die Einreise in Schengen-Staaten. Die Antragstellung erfolgt online und dauert etwa 10 Minuten.
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